
Information Psychotherapie
Allgemeines
Was sind psychische Beschwerden und Erkrankungen?
Psychische Beschwerden können unterschiedliche Ursachen haben. Oft spielen mehrere Faktoren eine Rolle, beispielsweise akute emotionale Belastungen oder Probleme im Lebensumfeld der Patientin. Die auftretenden Beschwerden können sehr unterschiedlich sein. Viele psychische Beschwerden können wirksam mit Psychotherapie allein behandelt werden. Einige Erkrankungen müssen neben unterstützender Psychotherapie vorrangig mit Medikamenten behandelt werden, zum Beispiel Schizophrenien oder wahnhafte Störungen. Ab einer gewissen Schwere der Beschwerden muss im Einzelfall besprochen werden, ob eine ambulante Psychotherapie ausreicht, oder ob eine (teil-)stationäre Behandlung zunächst den besseren Therapieerfolg verspricht.
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist die Behandlung seelisch bedingter Beschwerden und Störungen mittels wissenschaftlich begründeter und geprüfter Methoden, nachdem eine qualifizierte Diagnostik durchgeführt wurde. Dazu werden zu Therapiebeginn ebenfalls Therapieziele formuliert und im Therapieverlauf überprüft. Esoterische Verfahren und reine Beratungen dürfen im Rahmen von Psychotherapie nicht angewendet werden.
Weshalb Psychotherapie?
Psychotherapie kann heilend, lindernd, gesundheitsfördernd, vorbeugend und persönlichkeitsentwickelnd wirken. Zum einen werden spezifische, auf die Störung bezogene Therapiemaßnahmen angewandt. Zum anderen fördert Psychotherapie auch störungsunabhängige Bereiche, wie zum Beispiel kommunikative Kompetenzen, Beziehungsfähigkeit oder Selbstregulationsfähigkeiten, was zur Verbesserung der Beschwerden beitragen kann.
Worauf sollten Sie bei Beginn einer Psychotherapie achten?
Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Therapie über die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren zu Informieren. Ambulante Psychotherapie kann nach den Richtlinienverfahren in Einzel- oder Gruppentherapie als Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, psychoanalytische Psychotherapie, systemische Psychotherapie und gegebenenfalls in Kombination mit medikamentöser Therapie durchgeführt werden. Wichtig für die Entscheidung ist neben dem passenden Verfahren Ihr Gefühl, der Therapeutin vertrauen zu können.
Wie läuft eine ambulante Psychotherapie im Allgemeinen ab?
Im Erstkontakt schildern Sie ihre Beschwerden, ihre Gründe, warum Psychotherapie in Anspruch genommen wird, und welche Ziele im Rahmen der Therapie erreicht werden sollen. Ein von Ihnen mitgestalteter Therapieprozess hat sich für die Gesundung als hilfreich erwiesen. In vertiefenden Folgegesprächen werden Ihre Krankheitsvorgeschichte, Biografie und Lebenssituation erfasst. Hieraus ergeben sich unter anderem die Diagnose, die die Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung ist. Sie wird mit Ihnen besprochen und der Behandlungsplan wird daraus abgeleitet. Die Diagnose kann sich im Therapieverlauf ändern. In manchen Fällen reichen die Symptome jedoch nicht aus, um eine Erkrankung zu diagnostizieren. Sie werden dann über Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens informiert. Nach Abschluss der Diagnostik beginnen die therapeutischen Interventionen, manchmal (nach Ihrer Zustimmung) unter Einbezug Ihres Umfelds, und die Umsetzung des Erfahrenen oder Erlernten im Alltag wird gefördert.
Wie oft und wie lange finden die Sitzungen statt?
Psychotherapie kann als Kurz- oder Langzeittherapie durchgeführt werden. Die Therapeutin bespricht vor Beginn der Therapie, wie lange die Behandlung basierend auf dem Behandlungsplan voraussichtlich in Anspruch nehmen könnte (zum Beispiel Anzahl der Sitzungen) und welche Ziele dabei erreicht werden könnten. Frequenz und Dauer hängen vom jeweiligen Problembereich beziehungsweise von IhrerLebenssituation ab und fallen je nach angewandter Methode unterschiedlich aus.
Allgemein gilt:
- Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt.
- Eine Therapiesitzung dauert jeweils 50 Minuten. Ein pünktlicher Beginn ist Vorraussetzung.
- Beide Parteien verpflichten sich, die vereinbarten Termine einzuhalten Bei Absagen von später als 24 Stunden vor dem Termin beziehungsweise bei Versäumnis der Sitzung fallen Ausfallgebühren an. Die Ausfallgebühren werden nicht von den Krankenkassen übernommen, sondern werden privat in Rechnung gestellt. Die Höhe wird zu Therapiebeginn vereinbart. Sie können die Therapie jederzeit beenden oder die Therapeutin wechseln, sollten dies aber mit ihrer Psychotherapeutin vorher besprechen.
Risiken und Nebenwirkungen
Welche Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie gibt es?
- Psychotherapie kann als finanzielle und zeitliche Belastung empfunden werden.
- Psychotherapie kann in die bisherige Lebensweise und das Beziehungsgefüge eines Menschen eingreifen.
- Soziale Beziehungen können sich verändern, verbessern oder verschlechtern.
- Symptome können sich ändern und es kann zeitweise zu einer Symptomverschlechterung kommen.
- Eventuell krisenhaft auftretende Zuspitzungen können zusätzliche Behandlungsformen notwendig machen(zum Beispiel Medikation, stationäre/teilstationäre Aufnahme). Medikamente können auf die Psychotherapie Einfluss haben.
- Es können Phasen von Selbstüberschätzung und/oder Selbstzweifel eintreten.
- In Folge der Psychotherapie können Verstrickungen in der Beziehung zur Psychotherapeutin entstehen, die bearbeitet werden. Eine persönliche Beziehung zur Therapeutin ist ausgeschlossen. Die psychotherapeutische Beziehung ist eine Arbeitsbeziehung und erlaubt keine privaten Kontakte. Diese sogenannte Abstinenz ist in der Berufsordnung für Psychotherapeutinnen geregelt.
- Ebenso können gleichzeitig stattfindende Psychotherapien oder psychosoziale Beratungen Einfluss auf die Psychotherapie haben. Dies sollten Sie mit Ihrer Psychotherapeutin besprechen.
Besondere Hinweise
Rechte und Pflichten bei einer psychotherapeutischen Behandlung und besondere Hinweise
Psychologische Psychotherapeutinnen unterliegen der Berufsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Sie sind zur Einhaltung der Berufspflichten wie zum Beispiel Abstinenz und Verschwiegenheit verpflichtet. Innerhalb jeder therapeutischen Praxis gelten für alle Mitarbeiterinnen der Praxis die Regeln der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die in der Praxis aushängt und Ihnen in Kopie ausgehändigt werden kann. Im Falle von Gruppentherapien sind auch Sie ihrerseits im Verhältnis zu
anderen Mitpatientinnen an die Schweigepflicht gebunden. In der Therapie ist der respektvolle Umgang mit Ihren Wünschen unabdingbar. Sie haben ein Recht darauf, dass die Psychotherapeutin Fragen zum therapeutischen Vorgehen beantwortet.
Sie verpflichten sich, Änderungen bezüglich des Gesundheitszustandes, Mitbehandlungen, relevante medizinische Befunde und Medikamenteneinnahme der Therapeutin mitzuteilen. Ebenso werden die Tendenz, die Therapie abzubrechen, Suizidabsichten oder andere therapiegefährdende Themen Ihrerseits der
Therapeutin sofort mitgeteilt. Sie verpflichten sich, die Thematik in der Therapie zu bearbeiten und bei einem Therapieabbruch eine abschließende Therapiesitzung einzuhalten. Auch falls keine Veränderungen in Richtung der gestellten Therapieziele eintreten, ist es wichtig, dies offen mit der Therapeutin zu besprechen und das weitere Vorgehen abzuklären.
Kosten
Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?
Gesetzlich Versicherte: In Deutschland können die oben genannten Richtlinienverfahren zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Hierzu muss teilweise von der Therapeutin ein Gutachterverfahren eingeleitet werden, um die Kostenübernahme für Sitzungen zu erhalten. Um das Gutachterverfahren einleiten zu können, müssen auch Unterlagen von Ihnen an die Therapeutin eingereicht werden. Die Genehmigung der Therapie sowie die Festlegung der Gesamtstundenzahl hängen von der Stellungnahme eines Gutachters ab, der von der Krankenkasse beauftragt wird. Ohne Antragstellung bei der Krankenkasse von Ihnen kann keine Behandlung nach Psychotherapierichtlinien durchgeführt werden. Die Therapie kann erst beginnen, sobald die Genehmigung der Kostenübernahme von der Krankenkasse vorliegt.Sollten Sie während einer laufenden Therapie Ihre Krankenkasse wechseln, teilen Sie dies zeitnah Ihrer Therapeutin mit.
Privat Versicherte und Versicherte der Beihilfe: Die Psychotherapiekosten werden Ihnen durch mich gemäß GOP in Rechnung gestellt. Sie rechnen dann mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe ab.
Selbstzahler: Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selber bezahlen. Die Psychotherapiekosten werden Ihnen durch mich gemäß GOP in Rechnung gestellt.

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